Aktuelles

 

Pfingstwettfahrten vom 30-31.05.2020 Durchführungs- und Hygienerichtlinien

24.05.2020

Die Genehmigung der Region Hannover haben wir nur erhalten, weil wir glaubhaft versichern und belegen konnten, dass es uns und den Seglern darum geht, Zitat: „ ….Ihren kontaktlosen Sport auch im Rahmen einer Regatta nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen durchzuführen“ Zitat Ende.

Wir haben versichert, dass es nicht zu einer Veranstaltung kommt und die Abstandsregelungen eingehalten werden.

Hierzu gelten folgende Regelungen von ihrer Anreise zu den Segelclubs, bis zu ihrer Abreise:

    1. Ihre Fahrzeuge parken sie bitte auf den entsprechenden Parkplätzen, Wohnmobile auf dem öffentlichen Wohnmobilparkplatz der Stadt Wunstorf oder dem Wohnmobilparkplatz des SLSV, beides gegen Gebühr. 
    2. Ihre Boote bringen sie bitte ausschließlich per Hand auf die Clubgrundstücke, das Befahren der Grundstücke mit Fahrzeugen ist untersagt. Bitte achten sie beim Abstellen der Boote bereits auf die Abstandsregelungen. Tragen sie bitte Mund und Nasenschutz wo es nötig ist. 
    3. Melden sie sich bitte im Regattabüro des SLSV (für die am Nordufer liegenden Klassen am LKV) an, um ggf den Haftungsausschluss und die Datenschutzvereinbarung zu unterschreiben, halten sie auch hier die Abstandregelungen und die kontaktlose Anmeldung ein.
    4. Halten sie sich an die Hygienekonzepte der Clubs, die durch Aushang bekannt gemacht sind/werden, hierzu gilt insbesondere das Duschen und Umkleideräume gesperrt sind und die Toilettenräume nur einzeln benutzt werden dürfen. Achten sie insbesondere auf die Desinfektion und ausreichendes Händewaschen. Die Clubhäuser müssen um 22.00 Uhr geschlossen werden. Befolgen sie auch die ausgeschilderten Wege, beachten sie die Abstandsregelung auch an den Tischen, insbesondere das Verrücken der Stühle an andere Tische ist untersagt.
    5. Tragen sie Mund- Nasenschutz wo es nötig ist, besonders wenn es gefordert ist.Leisten sie den Anweisungen der Offiziellen der Clubs, insbesondere des Regattateams unbedingt Folge. Bei Verstößen behält sich die Wettfahrtleitung eine Ahndung nach Abschnitt C, Regel 69 „Fehlverhalten“ vor und wird dieses dem Nationalen Verband und World Sailing zur Anzeige bringen.

 

Steinhude dem 21. Mai 2020

Bernd Bühmann

 

  1. -Sportwart und Wettfahrleiter SLSV-
 
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